Psychotherapiefokus
Dott. Anna Tripodi - Crispinusplatz 4, 46399 Bocholt
 

Gruppenpsychotherapie

Was ist Gruppenpsychotherapie? 

Gruppenpsychotherapie ist die Behandlung seelischer Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren in einer Gruppe. 

Gemeinsam mit der Mitpatienten und der Therapeutin können eigene oder gemeinsame Themen diskutiert und analysiert werden. Dazu werden Strategien erarbeitet und trainiert, um auch allein im Alltag mit der eigenen Problemen umzugehen und zu heilen.


Ablauf:

Nach einem persönlichem Gespräch zur Abklärung der Indikation einer ambulanten Psychotherapie finden 2 bis 4 probatorische Sitzungen statt.

Die Sitzungen finden an festen Tagen und Uhrzeiten statt.

Jede Sitzung dauert 100 Minuten (statt 50 Minuten wie bei der Einzelpsychotherapie).

An der Sitzungen dürfen mindestens 3 und maximal 9 Patienten teilnehmen. 

In Rahmen der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung dürfen Sie an bis zu 4 Sitzungen teilnehmen und dort Informationen über die Gruppenpsychotherapie erhalten sowie in diesem Verfahren "reinschnuppern". 

Falls Sie sich für eine Gruppenpsychotherapie entscheiden, werde ich diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Falls Sie eine ambulante Psychotherapie in Einzelsetting bevorzugen, ist diese möglich, ohne Verluste Ihres Einzelpsychotherapiekontingents.

Selbstverständlich ist auch eine Kombination der Psychotherapie in Einzel- und in Gruppensetting möglich!


Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie? 

Die Kosten einer ambulanten Gruppenpsychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. 

Falls Sie in den letzten 2 Jahren bereits eine ambulante Psychotherapie hatten, sollten Sie im Voraus mit Ihrer Krankenkasse klären, ob und wie die Kosten einer neuen ambulanten Psychotherapie übernommen werden.

Bei kurzfristig abgesagte Termine (Termine die in den letzten 48 Stunden oder 2 Werktage abgesagt werden) wird Ihnen ein Honorarausfall in persönlicher Rechnung berechnet. In der Regel werden die Kosten eines Honorarausfalls von der Krankenkassen nicht übernommen.
Der Honorarausfall beträgt 70% der Kosten nach GOP.


Was benötigen Sie?

Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. 

Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen.  
 

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